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Dienstag, 1. März 2016

Mein erster Blogbeitrag

Ich bin derzeit mitten in den Vorbereitungen für meine theoretische PPL Prüfung und denke mir, dass nun ein guter Zeitpunkt ist um meinen Blog zu starten, da ich mich nun schon intensiver mit der Materie der Fliegerei beschäftigt habe.
In diesem ersten Posting möchte ich euch ein paar allgemeine Informationen zur Pilotenausbildung und im Besonderen zur PPL(A)-Ausbildung, also der ersten Ausbildung in der Karriere eines Hobby- aber auch Berufspiloten, geben.

Am Beginn jeder Pilotenkarriere steht, wie oben schon erwähnt, die PPL(A):
PPL steht für Privatpilotenlizenz bzw international für Private Pilot Licence, das (A) steht für Aeroplane, also Flugzeug, im Gegensatz zur PPL(H), die zum Steuern von Hubschraubern berechtigt.

Mit der PPL(A) seid ihr berechtigt einmotorige kolbenmotorgetriebene Flugzeuge bei ausreichender Sicht, tagsüber zu fliegen. Damit ihr euch darunter auch etwas vorstellen könnt zeige ich euch hier mein Schulungsflugzeug, eine Aquila A210, als Beispiel. (Danke an meine Flugschule, die AAC dafür, dass ich die Fotos verwenden darf)


Die Ausbildung ist in einen Theorie- und einen Praxisteil gegliedert, welche mit jeweils einer Prüfung abgeschlossen werden. Diese Teile dürfen allerdings zeitlich ineinander greifen. Ihr könnt also schon zu Beginn eurer Ausbildung Flugstunden nehmen und erste Flugerfahrungen sammeln.
Ich habe diese Möglichkeit genutzt und einige Flugstunden vor der Theorieausbildung absolviert und würde das jedem ans Herzen legen.


Diese erste Flugstunde, die auch die erste meines Lebens war, war für mich eine tolle zusätzliche Motivation die Ausbildung zu beginnen und machte sich spätestens während dem Theorieunterricht bezahlt, da ich bei vielen der besprochenen Themen einen Praxisbezug hatte und mir Vieles besser vorstellen konnte.

Der Theorieteil umfasst acht Themenbereiche und der Praxisteil 45 Flugstunden zu denen noch Vor- und Nachbereitungszeiten kommen. Zum genauen Ablauf einer Flugstunde und des Theoriekurses werde ich jedoch bald eigene Beiträge verfassen, da das den heutigen Rahmen sprengen würde.
Spätestens ab dem Zeitpunkt der Ausbildung, an dem Alleinflüge geflogen werden, wird das Medical und das Funksprechzeugnis benötigt, auch zu diesen beiden Themen werde ich noch Berichte verfassen.

Mit dieser Ausbildung ist der Grundstein gelegt. Bei Interesse kann man darauf aufbauend weitere Lizenzen, welche zum Beispiel zu Nachtflügen, Instrumentenflügen oder gewerblicher Nutzung berechtigen, erwerben.

Ich weiß, dass der heutige Beitrag sehr theoretisch klingt, wollte euch aber zu Beginn einen Überblick geben, damit ihr wisst wovon ich in den kommenden Monaten schreibe.


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